Behandeln Sie Schul- und Arbeitsunfälle?
Die Kollegen in der Praxis Flörsheim sind zur Weiterbehandlung dieser Unfälle berechtigt. An allen drei Standorten darf die notfallmäßige Erstversorgung von Schul- und Arbeitsunfällen erfolgen.
Die Kollegen in der Praxis Flörsheim sind zur Weiterbehandlung dieser Unfälle berechtigt. An allen drei Standorten darf die notfallmäßige Erstversorgung von Schul- und Arbeitsunfällen erfolgen.
An den Standorten Hofheim und Hattersheim werden Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen behandelt. Am Standort Flörsheim dürfen wir zudem Patienten des bg-lichen Heilverfahrens behandeln. In allen Praxen darf die Erstversorgung von Schul-Arbeits- und Wegeverletzungen erfolgen.
An allen Standorten gibt es kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Arztpraxen. Am Standort Hofheim steht Ihnen zudem das Parkhaus am Bahnhof zur Verfügung.